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Das «Recht auf Laden» kommt. Ihre Mitarbeitenden müssen jetzt laden.

Juli 24, 2026
Das «Recht auf Laden» kommt. Ihre Mitarbeitenden müssen jetzt laden.

Die Schweiz ist ein Land der Mietenden. Nur rund 36% der Haushalte besitzen ihr Zuhause (BFS, 2024). Somit parkieren alle anderen in einer Garage, über die sie nicht entscheiden. Dieser Umstand kollidiert jetzt mit der elektrischen Wende. Fast jedes vierte neu zugelassene Auto in der Schweiz fährt vollelektrisch, mit weiter steigendem EV-Anteil. Deshalb schreibt Bern nun ein «Recht auf Laden» für Mietende ins Gesetz. Eine gute Nachricht, mit einem Haken: Selbst im besten Fall tritt das Gesetz 2027 oder 2028 in Kraft, und die Nachrüstung tausender Mietgaragen wird danach Jahre dauern. Diese Ladelücke kann jedoch ein Ort schnell schliessen: der Arbeitsplatz.

Das neue Gesetz, kurz erklärt

Im Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet: Mietendeund Stockwerkeigentümer sollen ein gesetzliches Recht erhalten, eine Ladeinstallation an ihrem Parkplatz zu verlangen. Vermieter müssten zumutbaren Gesuchen zustimmen und könnten die Installationskosten über die Parkplatzmiete weitergeben. Interessant ist die Begründung des Parlaments: Es bezeichnet das fehlende Laden zu Hause als grösstes Hindernis für die EV-Verbreitung in der Schweiz, gerade weil die Mehrheit der Bevölkerung mietet. Für Arbeitgebende ist weniger entscheidend, was das Gesetz sagt, als wann es in Kraft tritt. Nicht weil es Unternehmen Pflichten auferlegt, sondern weil den Zeitplan bestimmt, wie lange Mitarbeitende, die mieten, zu Hause keine Lademöglichkeit haben werden. Vernehmlassung bis Oktober 2026, danach die parlamentarische Beratung, Inkrafttreten frühestens 2027. Dann beginnt die Nachrüstung, Gebäude für Gebäude.

Infografik: 64% der Haushalte in der Schweiz mieten, Ladelösungen brauchen die Zustimmung der Vermietenden. Für den DE-Artikel zum Recht auf Laden.

Ein Recht auf Antrag ist noch KEIN Ladekabel

Das Gesetz schafft ein Recht, Ladeinfrastruktur zu verlangen, nicht die Infrastruktur selbst. Der Markt wartet derweil nicht. Im ersten Halbjahr 2026 erreichten batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) 23,9% der Neuzulassungen, ein Plus von 20,2% gegenüber dem Vorjahr. Zusammen mit den Plug-in-Hybriden verfügen laut auto-schweiz heute über 36% aller Neuwagen in der Schweiz über einen Ladeanschluss. Jedes dieser Fahrzeuge braucht einen Ort zum Laden, und für die Mehrheit der Mitarbeitenden, die zur Miete wohnen, existiert dieser Ort zu Hause noch nicht. Selbst die Autobranche sagt das. Bei der Präsentation der Halbjahreszahlen forderte auto-schweiz explizit wirtschaftlich attraktives Laden zu Hause und am Arbeitsplatz. Wenn der Branchenverband das Laden am Arbeitsplatz als Wachstumsbedingung nennt, ist das kein Marketing. Es ist eine Marktdiagnose.

Der Arbeitsplatz ist die Brücke und bleibt danach wertvoll

Ein Auto, das acht Stunden vor dem Büro steht, ist das ideale Ladeszenario: planbare Standzeit, steuerbare Last, Laden am Tag, das die Solarproduktion am Standort aufnehmen kann. Und anders als der Ausbau im Wohnbereich hängt das Laden am Arbeitsplatz von keinem Gesetz, keiner Zustimmung der Vermietenden und keiner jahrelangen Vernehmlassung ab. Ein Unternehmen, das sich dafür entscheidet, hat die Infrastruktur in wenigen Monaten oder gar Wochen in Betrieb.

Das Recht auf Laden macht das Laden am Arbeitsplatz auch nicht überflüssig, sobald es kommt. Es macht es zum Standard. Je mehr zu Hause geladen wird, desto selbstverständlicher erwarten Mitarbeitende Lademöglichkeiten überall dort, wo sie parkieren. Wer jetzt baut, betreibt eine ausgereifte, datenbasierte Infrastruktur, wenn Laden zur Grunderwartung wird, und hat Jahre an Vorsprung bei Mitarbeiterbindung und Flottenelektrifizierung gewonnen.

Für das Unternehmen ist der Nutzen konkret:

Infografik: Die Ladelücke ist ein Business Case. Sechs Vorteile des Ladens am Arbeitsplatz für Unternehmen. Für den DE-Artikel zum Recht auf Laden.

Was Entscheidungstragende jetzt tun können

Für CFOs, Mobilitäts- und Immobilienverantwortliche sowie HR-Leads ist die Vernehmlassungsphase kein Grund zu warten. Sie ist ein Planungsfenster, und jeder dieser Schritte hat im Unternehmen eine klar zuständige Stelle.

Von der Komplexität zur einheitlichen Plattform

Genau an diesem letzten Punkt scheitern die meisten Ladeprojekte am Arbeitsplatz. Ladestationen, Parkplatzvergabe, Zugang, Abrechnung und Flottenfahrzeuge werden typischerweise in getrennten Systemen von verschiedenen Anbietern verwaltet, und jede zusätzliche Softwareschicht ist eine zusätzliche Fehlerquelle.

Urban Connect ist gebaut, um genau diese Komplexität zu beseitigen. Unsere Plattform verbindet Parking, Ladebetrieb, Flottenfahrzeuge und Mitarbeiterzugang in einem System: Mitarbeitende buchen einen Parkplatz und bedienen die Ladestation in derselben Plattform. Die Ladung wird gemessen, abgerechnet und rapportiert, ohne manuellen Aufwand auf Unternehmensseite. Die direkte Integration mit der Ladehardware hält die Infrastruktur zuverlässig, und das Lastmanagement erlaubt es, das Laden ohne teuren Netzausbau zu skalieren. Für den Arbeitgeber wird das Laden zu dem, was es sein sollte: nachvollziehbare Infrastruktur ohne Zusatzaufwand, die einfach funktioniert.

Das Recht auf Laden wird die Schweizer Mobilität im kommenden Jahrzehnt prägen. Doch die Unternehmen, die jetzt handeln, reagieren nicht auf ein Gesetz. Sie setzen den Standard, den ihre Mitarbeitenden und der Markt schon heute erwarten.

Interessiert an einer Parking- und Ladeanalyse für Ihre Standorte?

Kontakt: sales@urban-connect.ch

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Dr. Robert Ruttmann
CEO and Co-Founder
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Domas Bartuševičius
Chief of Staff
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