Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Urban Connect Mobil Applikation und Fahrzeuge bereitgestellt durch Urban Connect
Der Nutzung der E-Autos (nachfolgend „Autos“) und E-Bikes, E-Lastenräder, Fahrräder und E-Scooter (nachfolgend „Fahrräder“) gemeinsam nachfolgend als „Fahrzeuge“ bezeichnet, wird von der Urban Connect AG für Mitarbeitende (nachfolgend „Nutzer“) angeboten. Bei der Nutzung der Applikation sowie der Fahrzeuge kommen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zur Anwendung. Mit der Registrierung in der Urban Connect Software-Anwendung (nachfolgend „Applikation“) und erneut mit der Buchung von Autos und Fahrrädern über die Applikation bestätigt der Nutzer, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und allen Bedingungen zustimmt.
Die Nutzungsbedingung sind integrierender Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Begriffe Reservation oder reservieren (oder ähnlich) sind jederzeit mit Buchung oder buchen (oder ähnlich) gleichzusetzen.
1 Vertrag: Parteien, Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand
1.1 Parteien
Parteien des vorliegenden Vertrages über die Nutzung der Applikation und der Fahrzeuge sind die Urban Connect AG, Pfingstweidstrasse 16, CH-8005 Zürich und der Nutzer.
1.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Urban Connect kommt zustande, nachdem der Nutzer alle für die Registrierung erforderlichen Daten in der Applikation eingegeben hat, seine geschäftliche E-Mail-Adresse überprüft und Urban Connect die Registrierung des Nutzers vorbehaltlos annimmt. Ab diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit dieses Vertrags kann der Nutzer die Fahrzeuge nutzen.
1.3 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Nutzung der Applikation sowie die Nutzung der durch Urban Connect zur Verfügung gestellten Fahrzeuge durch den Nutzer.
1.4 Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern keine Massnahmen seitens des Nutzers oder Urban Connect ergriffen werden.
1.5 Beendigung durch den Nutzer
Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung durch eine E-Mail an info@urban-connect.ch kündigen. Mit der Kündigung erlischt das Recht auf Nutzung der Applikation sowie der Fahrzeuge durch den Nutzer umgehend.
1.6 Beendigung durch Urban Connect
Bei Verstoss gegen die vorliegenden AGB kann Urban Connect den Vertrag mit dem Nutzer umgehend auflösen.
2 Applikation
2.1 Funktionen innerhalb der Applikation
Die Nutzung der Fahrzeuge und alle damit verbundenen Vorgänge werden über die Applikation abgewickelt, die der Nutzer auf seinem Mobiltelefon installieren muss.
2.2 Download und Verwendung der Applikation
Die Applikation kann kostenlos über die Plattformen Apple App Store (iOS) und Google Play (Android) heruntergeladen werden. Die Nutzung der Applikation unterliegt diesen Bedingungen.
Die Applikation darf nur von den registrierten Nutzern genutzt werden. Der Nutzer haftet für jegliche missbräuchliche Verwendung durch Dritte (z.B. unerlaubte Übertragung) und die dadurch entstandenen Schäden.
2.3 Lizenz
Urban Connect gewährt dem Nutzer die Lizenz der Applikation für die spezifische Nutzung der damit verbundenen Funktionen. Unter keinen Umständen darf der Nutzer die Software kopieren oder Unterlizenzen einrichten, unter denen die Rechte an der Applikation auf Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der Applikation noch das entsprechende Material dürfen verändert, auseinandergenommen oder korrigiert werden.
2.4 Inhalt und verwendete Software-Bibliotheken der Applikation
Urban Connect kann den Inhalt der Applikation jederzeit ändern.
Um auf die in den Apps (Android oder iOS) verwendeten Software-Bibliotheken zuzugreifen, klicken Sie auf diesen [link](https://www.notion.so/76f4efd507434621a75a076aeef84bdb?pvs=21).
3 Benutzerkonto und Datenschutzerklärung
3.1 Registrierung und Zugangsmedien
Der Nutzer registriert sich über die Applikation unter Angabe seiner geschäftlichen E-Mail-Adresse. Das Konto des Nutzers ist persönlich und nicht übertragbar.
Nutzer welche als Freunde eingeladen werden, registrieren sich mit einer privaten E-Mail-Adresse, welche vorab geprüft wird.
3.2 Änderungen und Sperrung Benutzerkonto
Änderungen der Angaben im Benutzerkonto des Nutzers sind über den Customer Support von Urban Connect vorzunehmen.
Bei unsachgemässer Nutzung der Applikation oder Verstoss gegen diese AGB kann Urban Connect das Benutzerkonto des Nutzers vorübergehend sperren und den Nutzer damit temporär von der Nutzung der Applikation und der Fahrzeuge ausschliessen.
3.3 Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist in einem separaten Dokument geregelt.
4 Fahrräder
Nachfolgende Bedingungen gelten ausschliesslich für E-Bikes, E-Lastenräder, Fahrräder und E-Scooter (nachfolgend „Fahrräder“) und nicht für Autos.
4.1 Verfügbarkeit und Ladezustand
Urban Connect übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit, das ordnungsgemässe Funktionieren, einen ausreichenden Ladezustand der Fahrräder oder die Verfügbarkeit von freien Plätzen an den Stationen.
Die Fahrräder müssen über das Buchungssystem der Applikation gebucht werden.
Aus Wartungsgründen können die Fahrräder an einzelnen Tagen vorübergehend blockiert sein.
4.2 Vorschriften und Fahrfähigkeit
Der Nutzer muss jederzeit die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die geltenden Strassenverkehrsvorschriften einhalten. Es ist dem Nutzer untersagt, die Fahrräder für illegale oder sonstige nicht vertragsgemäße Zwecke zu nutzen. Mit der Buchung eines Fahrrads bestätigt der Nutzer seine Fahrfähigkeit.
4.3 Zustandsprüfung
Vor der Nutzung der Fahrräder hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich das Fahrrad in betriebssicherem Zustand befindet, insbesondere sind die Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung sowie der Reifendruck zu prüfen.
Der Nutzer ist verpflichtet das Fahrrad vor der Nutzung auf Mängel oder Schäden zu überprüfen. Bei sicherheitstechnisch relevanten Mängeln oder Schäden ist Urban Connect umgehend zu informieren und die Nutzung des Fahrrads zu unterlassen.
Kleinere Mängel und Schäden, die den sicheren Gebrauch des Fahrrads nicht beeinträchtigen, sind vor Fahrtantritt über die Schadenmeldefunktion der Applikation zu melden. Das Fahrrad kann genutzt werden.
Mängel und Schäden, die vom Nutzer nicht vor der Nutzung gemeldet werden, werden ihm zugerechnet und in Rechnung gestellt.
4.4 Nutzung und Änderungen am Fahrrad
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Fahrräder die übliche Sorgfalt walten zu lassen und die Gebrauchsempfehlungen von Urban Connect zu befolgen. Insbesondere ist das Fahrrad stets gegen Diebstahl oder Sachbeschädigung zu schützen.
Es ist dem Nutzer untersagt Änderungen oder Reparaturen an den Fahrrädern oder deren Zubehör vorzunehmen.
4.5 Meldung von Vorfällen während der Nutzung
Any incident, such as breakdown, self-accident, parking damage or collision, that occurs during use must be reported to Urban Connect.
Jeder Vorfall, wie zum Beispiel Panne, Selbstunfall, Parkschaden oder Kollision, der während der Nutzung auftritt, muss Urban Connect gemeldet werden.
Bei kleineren Mängeln oder Schäden, welche die Weiterfahrt erlauben, ist das Fahrrad zu einer offiziellen Urban Connect Station zurückzubringen und der Mangel oder Schaden über die Schadenmeldefunktion der Applikation zu melden.
Vorfälle, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen oder die Sicherheit des Nutzers gefährden, sind Urban Connect umgehend zu melden. Dabei gilt:
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad an einem Ort zu deponieren, an dem es keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
- Der Nutzer darf das Fahrrad erst verlassen, wenn er Urban Connect über den genauen Standort des Fahrrads informiert hat (Foto & GPS-Koordinaten).
- Der Nutzer ist dazu verpflichtet selbst die Polizei zu kontaktieren, falls dies die Situation erfordert.
4.6 Rückgabe des Fahrrads
Das Fahrrad ist vom Nutzer an einer offiziellen Urban Connect Station ordnungsgemäss zurückzugeben. Dabei ist das Fahrrad abzuschliessen und die Buchung in der Applikation zu beenden.
Wenn an der offiziellen Ladestation kein Internet oder Strom vorhanden ist, wechselt die Applikation in den modifizierten „Photofinish“-Modus. In diesem Modus kann der Nutzer die Rückgabe mittels Fotografie vornehmen. Für die Rückgabe mittels Photofinish müssen der Standort und das Fahrrad auf der Aufnahme gut sichtbar und eindeutig identifizierbar sein. Urban Connect behält sich das Recht vor, die Photofinish-Rückgabe abzulehnen, wenn die Aufnahme nicht diesen Vorgaben entspricht.
Kann das Fahrrad trotz aller Bemühungen des Nutzers nicht ordnungsgemäss zurückgegeben werden, muss der Nutzer Urban Connect umgehend informieren.
4.7 Versicherung
Der Nutzer bestätigt hiermit, dass er sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der gesamten Vertragsdauer über eine Unfall- so wie eine Haftpflichtversicherung verfügt.
4.8 Haftung des Nutzers
Bei Diebstahl oder Verlust des Fahrrads, bei Schäden, welche durch unsachgemässe oder unsorgfältige Nutzung, oder durch Verletzung der vorliegenden AGBs während der Vertragsdauer entstehen, ist der Nutzer gegenüber Urban Connect für den entstandenen Schaden vollumfänglich verantwortlich.
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Fahrrads trotz sachgemässer, sorgfältiger Nutzung und Einhaltung der vorliegenden AGBs während der Vertragsdauer, wird der Nutzer im Umfang von CHF 300 zur Verantwortung gezogen.
4.9 Diebstahl von Vermögenswerten aufgrund einer Sicherheitslücke auf der Plattform
Wenn die Sicherheitslücke in der UD-Umgebung (z.B. Hacking der UD-Datenbank oder des UD-Back-Office, die es kriminellen Dritten ermöglicht, auf Fahrräder zuzugreifen), entstanden ist, liegt die Haftung bei UD, und UD wird gemäss dem Vertrag die kompromittierten Fahrzeuge dem Kunden ersetzen.
Wenn die Sicherheitslücke auf der Arbeitgeberseite entstanden ist (z.B. die E-Mail des Benutzers wurde kompromittiert und somit erhält der kriminelle Dritte Zugang zu den Fahrrädern und stiehlt sie), obliegt es dem Arbeitgeber zu bestimmen, ob die Haftung innerhalb des Unternehmens oder beim Benutzer liegt.
4.10 Haftungsausschluss von Urban Connect
Urban Connect schliesst jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche dem Nutzer direkt oder indirekt aus diesem Vertrag entstehen. Es sei denn, die Schäden seien von Urban Connect grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
5 Autos
Nachfolgende Bedingungen gelten ausschliesslich für Autos und E-Autos (nachfolgend „Autos“) nicht für Fahrräder.
5.1 Nutzungsvoraussetzungen
Der Nutzer ist nur zur Nutzung der Autos berechtigt, wenn er als Nutzer in der Applikation registriert und im Besitz eines in der Schweiz/Liechtenstein gültigen Führerausweises für die betreffende Fahrzeug-Kategorie ist. Der Nutzer ist verantwortlich und haftbar für die Einhaltung und Erfüllung aller im Führerausweis enthaltenen Zusatzangaben und Einschränkungen. Missachtung hat Schadenersatz zur Folge und wird strafrechtlich verfolgt.
Ein Führerausweisentzug ist Urban Connect umgehend mitzuteilen.
Die Registrierung und Aufladung einer Kreditkarte gilt als Voraussetzung, um eine Buchung vornehmen zu können.
5.2 Verfügbarkeit und Ladezustand
Urban Connect übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit, das ordnungsgemässe Funktionieren und einen ausreichenden Ladezustand des Autos.
Reservationen und deren Verwaltung müssen über die Applikation getätigt werden. Dabei gelten die in der Applikation aufgeführten Reservations- und Stornierungsbedingungen.
Urban Connect verpflichtet sich dem Nutzer fehlende Verfügbarkeiten von Autos so schnell als möglich mitzuteilen und Buchungen wegen fehlender Verfügbarkeit zu stornieren.
Aus Wartungsgründen können die Autos an einzelnen Tagen vorübergehend blockiert sein.
5.3 Vorschriften und Fahrfähigkeit
Der Nutzer muss jederzeit die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die geltenden Strassenverkehrsvorschriften einhalten. Es ist dem Nutzer untersagt, die Autos für illegale oder sonstige nicht vertragsgemässe Zwecke zu nutzen.
Mit der Buchung eines Autos bestätigt der Nutzer seine Fahrfähigkeit.
Nutzer, welche in der Applikation registriert sind, dürfen das Auto lenken.
5.4 Zustandsprüfung
Vor Fahrtantritt hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich das Auto in betriebssicherem Zustand befindet, insbesondere sind die Funktionstüchtigkeit von Bremsen und Beleuchtung, der Reifendruck sowie das Vorhandensein von Autoschlüssel oder Keycard und Ladekabel zu überprüfen.
Der Nutzer ist verpflichtet das Auto vor der Nutzung auf Mängeln oder Schäden zu überprüfen. Bei sicherheitstechnisch relevanten Mängeln oder Schäden ist Urban Connect umgehend zu informieren und die Nutzung des Autos zu unterlassen.
Kleinere Mängel oder Schäden, die den sicheren Gebrauch des Autos nicht beeinträchtigen, sind zwingend vor Fahrtantritt über die Schadenmeldefunktion der Applikation zu melden. Das Auto kann genutzt werden.
Mängel und Schäden, die vom Nutzer nicht vor der Nutzung gemeldet werden, werden ihm zugerechnet und in Rechnung gestellt.
5.5 Nutzungsbeschränkungen und Änderungen am Auto
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Autos die übliche Sorgfalt walten zu lassen und diese in sauberem Zustand zurückzugeben. In allen Autos gilt ein absolutes Rauch- und Essverbot. Aus hygienischen Gründen dürfen keine Tiere befördert werden. Bei Verstoss gegen die Nutzungsbeschränkungen oder bei Rückgabe eines dreckigen Autos wird die Reinigung auf Kosten des Nutzers vorgenommen und in Rechnung gestellt.
Bei Auslandfahrten hat sich der Nutzer selbständig um die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und Ausrüstungsgegenstände zu kümmern. Es ist die Pflicht des Nutzers sich bei der zuständigen Zollstelle über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Der Nutzer verpflichtet sich, keine Änderungen oder Reparaturen an den Autos, deren Software oder deren Zubehör vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung werden die entstandenen Kosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.
5.6 Meldung von Vorfällen während der Nutzung
Jeder Vorfall, wie zum Beispiel Panne, Selbstunfall, Parkschaden oder Kollision, der während der Nutzung auftritt, und alle wesentlichen Schäden am Auto und seiner Karosserie (Haftpflicht- und Bagatellfälle), unabhängig davon von wem diese verursacht wurden, muss Urban Connect unverzüglich gemeldet werden. Dazu gehört auch der Verlust des Autoschlüssels, der Keycard oder des Ladekabels.
Bei Unterlassung der Meldung wird dem Nutzer eine Strafgebühr von CHF 250 in Rechnung gestellt. Ist es dem Nutzer aufgrund der Umstände nicht möglich einen Vorfall zu melden (Bewusstlosigkeit o.ä.), sind die Gebühren nicht geschuldet.
Bei kleineren Mängeln oder Schäden, welche die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen und Insassinnen nicht beeinträchtigen, ist der Mangel oder Schaden zum Zeitpunkt des Vorfalls zu melden und das Auto zu einer offiziellen Urban Connect Station zurückzubringen.
Vorfälle, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden, sind umgehend der 24h-Hotline zu melden. Dabei gilt:
- Die 24h-Hotline muss umgehend benachrichtigt werden.
- Nutzer ist verpflichtet, wenn möglich das Auto an einem Ort abzustellen, an dem es keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
- Bei jedem Unfall muss ein europäisches Unfallprotokoll ausgefüllt und anschliessend an Urban Connect gesendet werden.
- Der Nutzer ist dazu verpflichtet selbst die Polizei zu kontaktieren, falls dies die Situation erfordert.
- Reparaturaufträge dürfen nur durch Urban Connect erteilt werden.
- Ein Pannendienst im In- und Ausland darf ausschliesslich durch Urban Connect aufgeboten werden. Andernfalls wird Urban Connect die Kosten des Pannendienstes nicht übernehmen bzw. dem Nutzer in Rechnung stellen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, beim Fahrzeug zu warten, bis der Pannendienst eintrifft.
5.7 Rückgabe des Autos
Das Auto ist vom Nutzer an der offiziellen Urban Connect Station, an der es auch abgeholt wurde, ordnungsgemäss zurückzugeben. Dabei ist das Auto abzuschliessen und die Buchung in der Applikation zu beenden.
Der spezifische Parkplatz muss nicht derselbe sein, solange es ein für die Flotte reservierter Parkplatz ist.
Wenn am Standort eines Autos kein Internet oder kein Strom vorhanden ist, wechselt die Applikation in den modifizierten „Photofinish“-Modus. In diesem Modus kann der Nutzer die Rückgabe mittels Fotografie vornehmen. Die Bedingungen sind folgende: Der Standort, so wie das Auto müssen gut sichtbar und eindeutig identifizierbar sein. Urban Connect behält sich das Recht vor, die Photofinish-Anfrage abzulehnen, wenn die Aufnahme den Vorgaben nicht entspricht (wenn nicht klar ist, ob es sich wirklich am Standort befindet).
Sollte das Auto trotz aller Bemühungen des Nutzers nicht korrekt in der Applikation zurückgegeben werden können, muss der Nutzer Urban Connect umgehend informieren.
Das Auto muss am Ende der Buchung im Ladezustand hinterlassen werden. Bei Zuwiderhandlungen fallen Gebühren an.
Unser Reservierungssystem ist darauf ausgelegt, dass die Nutzer die Autos rechtzeitig zurückgeben, um die Verfügbarkeit für den folgenden Nutzer zu gewährleisten. Wenn die rechtzeitige Rückgabe aus einem selbst- oder fremdverschuldeten Grund nicht möglich ist, ist Urban Connect umgehend zu benachrichtigen.
Der Schlüssel/Keycard muss zwingend im Auto, in korrekter Form, hinterlassen werden. Steht der Schlüssel/Keycard dem folgenden Nutzer nicht zur Verfügung, kann eine Strafgebühr in der Höhe der entstandenen Kosten erhoben werden.
5.8 Versicherungsdeckung
Urban Connect versichert die zur Verfügung gestellten Autos gemäss den gesetzlichen Vorschriften.
Auslandfahrten sind in Ländern des Deckungsbereichs, der von Urban Connect abgeschlossenen Versicherung erlaubt. Die Versicherungen gelten in Europa und in den ans Mittelmeer angrenzenden Staaten ohne russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
Nutzer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz/Liechtenstein, dürfen dieses für private Zwecke nur innerhalb der Schweiz/Liechtenstein fahren. In der EU ansässigen Personen ist es gestattet, aus geschäftlichen Gründen mit einem Auto in die Europäische Union einzureisen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit von Geschäftsreisen innerhalb der Urban Connect Applikation anbietet. Urban Connect kann den Nutzer für Einkommensverluste und alle Kosten haftbar machen, die durch die Einreise mit dem Auto in die Europäische Union entstehen.
5.9 Haftung des Nutzers
Der Nutzer hat Urban Connect für Schäden am Fahrzeug, welche er durch Verletzung der vertraglichen Bestimmungen und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht hat, vollumfänglich Ersatz zu leisten. Die von mitgeführten Personen verursachten Mängel oder Schäden werden dem Nutzer zugerechnet.
Liegt weder eine Meldung noch ein Polizeirapport vor, ist Urban Connect berechtigt, den Nutzer, der das Fahrzeug vor der Schadensfeststellung zuletzt genutzt hat, als Schadensverursacher zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Dem Nutzer steht der Gegenbeweis offen.
Für übrige Mängel und Schäden kommt Urban Connect, respektive deren Versicherung auf. Urban Connect kann für jeden über die effektive Versicherungsleistung hinausgehenden Schaden (inkl. Regressansprüche der Versicherung) auf den Nutzer Rückgriff nehmen, sofern dieser grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt oder den Vertrag mit Urban Connect verletzt hat.
In jedem Fall ist der Nutzer im Umfang des von Urban Connect gegenüber der Versicherung zu entrichtenden Selbstbehaltes verantwortlich. Für die Schadenbearbeitung erhebt Urban Connect eine Gebühr, welche dem Nutzer in Rechnung gestellt wird. Die Schadenbearbeitungs-Gebühr ist weder durch den Versicherungsschutz gedeckt noch im Selbstbehalt inkludiert.
Hat Urban Connect aufgrund der Motorfahrzeughalter-Haftpflicht oder aus anderen Gründen für ein vom Nutzer verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Nutzer im Umfang des Selbstbehaltes in jedem Falle vorbehalten.
Geschwindigkeitsübertretungen, die auf Seiten von Urban Connect abgewickelt werden müssen, werden dem Nutzer unter Zuschlag einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Muss das Auto aufgrund von mangelnder Fahrfähigkeit abgeholt/abgeschleppt werden (z.B. Festnahme durch Polizei), wird dies dem Nutzer unter Aufschlag einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
5.10 Haftungsausschluss von Urban Connect
Urban Connect schliesst jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche dem Nutzer direkt oder indirekt aus diesem Vertrag entstehen. Es sei denn, die Schäden seien von Urban Connect grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
6 Kosten und Abrechnung
6.1 Applikation und Nutzung
Der Download und die Nutzung der Applikation ist kostenlos.
Für die Nutzung der Fahrzeuge gelten die in der Applikation angegebenen Preise.
6.2 Entgelte für aussergewöhnliche Aufwendungen
Urban Connect ist berechtigt, aussergewöhnliche Aufwendungen, die der Nutzer schuldhaft verursacht hat, dem Nutzer in Rechnung zu stellen.
6.3 Kostenlose Probeabonnements/Werbeangebote
Urban Connect behält sich vor Werbeangebote anzubieten, welche die Fahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum kostenlos oder zu Sonderkonditionen nutzbar machen.
Wenn sich der Nutzer für ein Probeabonnement anmeldet, sind seine Rechte zur Nutzung der Applikation und Fahrzeuge durch die Bedingungen dieses Probeabonnements eingeschränkt und enden oder verlängern sich gemäss den Bedingungen des Probeabonnements und/oder etwaigen zusätzlichen Bedingungen.
6.4 Rückerstattungsrichtlinie
Das in der Applikation vorhandene Guthaben wird bei Auflösung des Vertrags nicht zurückerstattet.
6.5 Beanstandungen
Beanstandungen der Abrechnung sind innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt der Abrechnungsunterlagen geltend zu machen. Erfolgt keine solche Beanstandung, gilt die Abrechnung als akzeptiert.
6.6 Verspätete/verzögerte Zahlung
Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Nutzungsgebühren oder weiteren geldwerten Forderungen kann Urban Connect das Benutzerkonto des Nutzers sperren oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen.
6.7 Inkasso von Dritten
Falls ein Inkasso- und/oder Verwaltungsunternehmen einschaltet werden muss, kann Urban Connect alle dadurch entstehenden Kosten und Inkassospesen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungs- und Rechtskosten, dem Nutzer in Rechnung stellen.
6.8 Verbrechen mit der Kreditkarte
Im Falle der betrügerischen Verwendung einer Kreditkarte durch einen Nutzer wird dies von Urban Connect den zuständigen Behörden gemeldet.
7 Mobilitätsbudget
7.1 Rabattkarten
Wenn ein Billett mit einer SBB-Rabattkarte ausgestellt wird (z. B. Halbtax), ist es die Verantwortung des Nutzers, nachzuweisen, dass er im Besitz einer gültigen Rabattkarte ist.
Informationen zu Rabattkarten sind in Billetten, die über Urban Connect ausgestellt werden, nicht enthalten.
Es wird empfohlen, dass der Nutzer entweder die Rabattkarte physisch bei sich hat oder sie digital in der SBB B2C-App lädt.
Die SBB arbeitet derzeit an einer Integration von Swisspass, sodass dieser Schritt in Zukunft möglicherweise nicht mehr erforderlich ist.
7.2 ÖV-Rückerstattungen
Billetten werden gemäss den Rückerstattungsbedingungen der SBB erstattet.
Rückerstattungen werden unabhängig von der verwendeten Zahlungsmethode dem Mobilitätsbudgetkonto des Nutzers gutgeschrieben.
Supersaver-Billetten sind elektronische Billetten, die nur auf bestimmten Zügen genutzt werden können und vom Anbieter entsprechend reduzierte Preise haben.
Supersaver-Billetten sind nicht erstattungsfähig.
7.3 Gültigkeit des Billetts
Es ist die Verantwortung des Nutzers, vor dem Einsteigen in den öffentlichen Nahverkehr ein gültiges Billett zu erwerben. Der Nutzer muss sicherstellen, dass das Billett für die spezifische Verkehrsmittelart, Route und den Zeitraum, für den es vorgesehen ist, geeignet ist. Wenn kein gültiges Billett vorgelegt werden kann, kann dies zu Strafen oder Bussgeldern führen.
7.4 Bearbeitungs- und Akquisitionsgebühren
Wenn das Billett teilweise oder vollständig mit einer Zahlungsmethode bezahlt werden muss, die sich von dem Kontostand des Nutzers unterscheidet (z. B. Kreditkarte), behalten wir uns das Recht vor, die von unseren Zahlungsabwicklern und Erwerbern berechneten Bearbeitungsgebühren hinzuzufügen.
7.5 Billettnutzung
Die Nutzung des Mobilitätsbudgets ist auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens festgelegten Bedingungen beschränkt.
7.6 Nichteinhaltung von Vorschriften
Repeated breakage of the Terms & Conditions could end with the stoppage of the Mobility Budget for non-compliant users, and the removal of their remaining credit.
7.7 Steuerauswirkungen
Wiederholte Verstösse gegen die Geschäftsbedingungen können zur Einstellung des Mobilitätsbudgets für nicht konforme Nutzer und zur Entfernung ihres verbleibenden Guthabens führen.
7.8 Keine Überweisung von Mitteln
Urban Connect unterstützt oder genehmigt nicht die Entnahme oder Übertragung von Mobilitätsbudgetmitteln auf andere Konten. Die Guthaben können nur innerhalb der Urban Connect-App verwendet werden. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren wir den Mitarbeitern eine zusätzliche Frist von 90 Tagen, um ihr Guthaben zu nutzen, beginnend mit dem Ende des Vertrags. Danach wird das Konto gesperrt.
7.9 Haftungsausschluss von Urban Connect
Urban Connect schliesst jegliche Haftung für Schäden und Folgekosten aus, welche dem Nutzer direkt oder indirekt aus diesem Vertrag entstehen. Es sei denn, die Schäden seien von Urban Connect grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise
Diese AGB können von Urban Connect jederzeit geändert werden. Änderungen werden dem Nutzer in geeigneter Weise unter Angabe des Datums des Inkrafttretens mitgeteilt und gelten ab diesem Zeitpunkt als dem Nutzer bekannt. Nimmt der Nutzer die Änderungen der AGB nicht an, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Nutzer kann die aktuell gültigen AGB über die Applikation abrufen.
8.2 Vermögensdiebstahl aufgrund einer Sicherheitsverletzung der Plattform.
Wenn der Sicherheitsverstoss seinen Ursprung in der Urban Connect-Umgebung hat (z. B. durch das Hacken der Urban Connect-Datenbank oder des Urban Connect-Back-Offices, was es einer kriminellen dritten Partei ermöglicht, auf die Fahrzeuge zuzugreifen), liegt die Haftung bei Urban Connect, und Urban Connect wird die kompromittierten Fahrzeuge gemäss Vertrag durch neue ersetzen.
Wenn der Sicherheitsverstoss auf der Seite des Arbeitgebers entstanden ist (z. B. durch das Kompromittieren der E-Mail-Adresse des Benutzers, wodurch eine kriminelle dritte Partei Zugang zu den Fahrzeugen erhält und sie stiehlt), liegt es am Arbeitgeber zu bestimmen, ob die Haftung innerhalb des Unternehmens oder beim Benutzer liegt.
8.3 – Abweichungen zwischen Übersetzungen
Im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen der deutschen und englischen Übersetzung dieser Geschäftsbedingungen hat die deutschen Version Vorrang und ist rechtlich bindend. Beide Versionen der Geschäftsbedingungen wurden in gutem Glauben erstellt und sollen dieselbe Bedeutung korrekt wiedergeben.“
8.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Zürich. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte in Zürich zuständig. Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht.
Urban Connect AG, 27.04.2023